Fragen und Antworten
Bei der Inanspruchnahme eines Bankkredits sollte man auf folgende Punkte achten:
Wie hoch ist der Zinssatz?
Der Zinssatz gibt die Gebühr für die Inanspruchnahme eines Kredits an, er steht für die Kreditkosten. Der Nominalzins wird vor allem durch das allgemeine Zinsniveau beeinflusst, der Effektivzins besteht aus dem Nominalzins und allen anfallenden Kosten. Zu diesen Kosten gehören die Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren der Bank. Nominal- und Effektivzins sollten möglichst niedrig sein.
Wie hoch ist die jährliche Tilgung?
Die jährliche Tilgungsleistung gibt die Summe an, mit der der Kredit pro Jahr abgezahlt wird. Je höher die Tilgung, desto kürzer ist die Kreditlaufzeit, desto schneller ist also der Kredit abbezahlt. Die Tilgung sollte deshalb möglichst hoch angesetzt sein.
Wie hoch sind die monatlichen Gesamtraten?
Die monatliche Gesamtrate ergibt sich aus der Summe von Zinszahlung und Tilgung. Obwohl die Zinsen so niedrig wie möglich und die Tilgung so hoch wie möglich sein sollten, muss die Gesamtrate in jedem Fall sicher und langfristig für den Kreditnehmer tragbar sein.
Welche Möglichkeiten für Sondertilgungen sind gegeben?
Neben der regulären Tilgung soll der Kreditvertrag die Möglichkeiten aufzeigen, Sondertilgungen ohne zusätzliche Kosten leisten zu können. Sondertilgungen sind Kreditrückzahlungen außerhalb der jährlichen Tilgungsleistung. Je mehr Sondertilgungen geleistet werden, desto schneller ist der Kredit zurück geführt.
Wie sind die Kündigungsfristen und welche Kosten fallen an?
Sofern der Kredit mindestens sechs Monate gelaufen ist, beträgt die Kündigungsfrist bisher in der Regel drei Monate. Der Kredit kann dann vor Ablauf der Laufzeit gekündigt und zurück gezahlt werden. Allerdings darf die Bank in diesem Fall die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Mit der Vorfälligkeitsentschädigung soll sie so gestellt werden, als ob der Kreditvertrag ordnungsgemäß bis zum Ende gelaufen wäre.
Im Rahmen einer neuen EU-Richtlinie entfällt die Kündigungsfrist für Konsumkredite ab Juni 2010. Konsumkredite, die nach diesem Zeitraum aufgenommen werden, dürfen ohne Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.